Maßnahmen
Reduktion der Verwendung von Ackerflächen und Grünland als ökologische Ausgleichsflächen
Derzeit dürfen ökologische Ausgleichsflächen (Kompensation für Infrastruktur, etc.) nicht bzw. nur eingeschränkt land- und forstwirtschaftlich genutzt werden. Da durch die hohe Flächeninanspruchnahme, z.B. durch Verkehrsflächen, die landwirtschaftlich produktive Fläche unter Druck gerät, ist eine Abwägung zwischen der Nutzung für Ökosystemprozesse und der land- bzw. forstwirtschaftlichen Nutzung erforderlich. So kann ein Dialog über die Änderung der diesbezüglichen Vorgaben in den Landesnaturschutz-VO bezüglich der Nutzungsbeschränkungen und dem erforderlichen Ausmaß der Ausgleichsflächen Abhilfe schaffen. Das soll auch zur Entwicklung übergreifender Kompensationsmodelle beitragen (z.B. Ökokonto, Flächenpool).
Federführend: BML
Mitwirkende: Länder, LKÖ, Forschung
Umsetzung: Ordnungspolitische Maßnahme
Status: mittelfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):
Abgestufte Grünlandbewirtschaftung
Grünlandnutzung ist die wichtigste Basis für die Tierhaltung in Österreich. Darüberhinausgehend trägt diese Art der Nutzung zur notwendigen Offenhaltung der Kulturlandschaft bei, da diese Flächen ansonsten verbuschen und verwalden. Insbesondere durch die Aufrechterhaltung extensiver Grünlandnutzungen werden artenreiche Lebensräume geschaffen. Das Konzept des „abgestuften Wiesenbaus“ verspricht den wachsenden Anforderungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Biodiversität gleichermaßen Rechnung zu tragen. Die abgestufte Grünlandbewirtschaftung kombiniert die zeitgemäße, ertragsbetonte Grünlandnutzung und die naturnahe Bewirtschaftung artenreicher Wiesen am selben Betrieb. So werden Flächen mit hoher Bonität gemäß ihrem Ertragspotential genutzt und gedüngt, während im Gegenzug dazu flachgründige, staunasse, entfernter gelegene oder aus verschiedenen Gründen schwer zu bewirtschaftende Flächen extensiviert werden. Wichtig für die erfolgreiche Etablierung einer biodiversitätsfördernden abgestuften Grünlandnutzung ist eine entsprechende fachliche Begleitung der Betriebe. Entsprechende Ansätze werden schon aktuell durchgeführt und werden bereits im Rahmen des GAP-Strategieplans 23-27 stärker unterstützt (Anlage von mind. 7% Biodiversitätsflächen auf Grünland im Rahmen der horizontalen ÖPUL Maßnahmen Bio und UBB, sowie den ÖPUL Naturschutzmaßnahmen). Weil die erfolgreiche Etablierung einer biodiversitätsfördernden abgestuften Grünlandnutzung von der fachlichen Begleitung der Betriebe und der Vermittlung der (wirtschaftlichen) Vorteile dieses Nutzungskonzepts abhängt, sind flächenspezifische Düngermengen, betriebliche Nährstoffbilanzierungen und darauf abgestimmte Nutzungen wichtige Themen im Rahmen der ÖPUL-Weiterbildungsverpflichtungen. Notwendig dazu ist eine Differenzierung der Raumordnungskategorie „Grünland”.
Federführend: BML
Mitwirkende: Länder
Umsetzung: Förderpolitische Maßnahmen im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL 2023-27 im GSP
Status: kurz- bis mittelfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):