Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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Maßnahmen

Reform des betriebsbezogenen EU-Beihilfenrechts

Aus dem gleichen bioökonomierelevanten Rohstoff (z.B. Holz) können durch ähnliche Prozesse unterschiedliche Produkte der Bioökonomie erzeugt werden: z.B. Energie (Strom, Wärme); Treibstoffe (Bioethanol, Biodiesel, FT-Kraftstoffe) zur erneuerbaren Energieerzeugung, Materialien (Biopolymere, Fasern) zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe, etc. Für die Konversion gelten jedoch unterschiedliche Beihilferegelungen. Dadurch wird der Einsatz dieser Rohstoffe in Produktionsprozessen erschwert. Eine Änderung der unionsrechtlichen Beihilferegelungen (KUEBLL) für Betriebskostenförderungen zugunsten der stofflichen, kreislauforientierten Nutzung nachwachsender Rohstoffe wurde daher umgesetzt.

Federführend: BMK

Mitwirkende: BMAW

Umsetzung: Bewusstseinsbildung

Status: umgesetzt

Sustainable Development Goal (SDG):

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Klimaschutz fördern

Die Förderungen des BMK (UFI) sind die zentralen Förderungsinstrumente des Bundes, wenn es um Klima- und Umweltschutz geht. Neuerungen der Förderungsbedingungen im Sinne der Bioökonomie wurden 2020 bereits vom BMK initiiert und umgesetzt. Dadurch werden signifikante Anreize für klimarelevante Investitionen gesetzt, um regionale Wertschöpfung und damit auch Arbeitsplätze zu sichern beziehungsweise zu schaffen. Auch weitere Schwerpunkte im Zusammenhang mit der Bioökonomie werden laufend ergänzt.

Federführend: BMK

Mitwirkende: BML

Umsetzung: UFI

Status: umgesetzt, langfristig in Planung

Sustainable Development Goal (SDG):

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