Maßnahmen
Neubau vorwiegend auf bebauten Plätzen
Zur Schaffung von Wohnraum ohne zusätzlichen Flächenverbrauch sollten Neubauten vorrangig auf bereits versiegelten Flächen erfolgen. Die Aufwertung von Leerstandsflächen ist in Ortskernverdichtungskonzepten strategisch zu planen und durch Förderung der Sanierung bzw. des Abrisses und des Neubauens umzusetzen. Der Vorrang der Bebauung von versiegelten Flächen ist durch eine Änderung der Raumordnungs- und Baurechtsgesetze durch die Bundesländer zu erreichen. Der Bund hat sich vorgenommen, eine Umsetzung der ÖROK-Empfehlungen zur Stärkung der Orts- und Stadtkerne und zum Flächensparen, Flächenmanagement und zur aktiven Bodenpolitik unter Beachtung der aktuellen Gefahren- und Risikolage aufgrund von Naturgefahren zu bewirken.
Federführend: BML
Mitwirkende: Länder
Umsetzung: Ordnungsrecht
Status: mittelfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):
Anreize zur Wiederbesiedelung von Ortskernen
Der Siedlungsdruck auf landwirtschaftliche Flächen steigt zumindest im gleichen Ausmaß wie die Ortskerne veröden. Die Entvölkerung vieler Ortskerne geht einher mit einem Neubau von Versorgungsstrukturen an den Ortsrändern. Für diese werden zunehmend wertvolle Agrarflächen umgewidmet und gehen der Produktion verloren. Diese Maßnahme ist auch eine Maßnahme der ÖROK Empfehlung Nr. 58 (der Stellvertreterkommission). Förderungsinstrumente sind unter Beachtung der aktuellen Gefahren- und Risikolage aufgrund von Naturgefahren daher so zu gestalten, dass diese eine Wiederbelebung von Ortskernen bevorzugen.
Federführend: BMK
Mitwirkende: BML
Umsetzung: UFG Förderungen, ARP
Status: begonnen, kurzfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):
Forschung zu klimaintelligenten Städten und Gemeinden
Auch bei einer drastischen Reduktion des Flächenverbrauchs werden zukünftig weiterhin landwirtschaftlich nutzbare Flächen durch Baumaßnahmen verbraucht werden. Daher sind auch Ausgleichsmaßnahmen zur Reduktion der negativen Effekte erforderlich. Stadtbegrünung ist eine der günstigsten und nachhaltigsten Lösungen, um die Auswirkungen des Klimawandels zu bekämpfen. Die Integration von Urban- und Vertical Farming in derartige Konzepte wäre daher schlüssig. Die Grundlagen für diese Konzepte müssen jedoch erst entwickelt werden. Forschungsfragen zur Stadtbegrünung ergeben sich in der Baustatik und der Reststoffverwertung. Neben der Forschung ist auch die Beratung und Information von Bauträger:innen, Baumeister:innen, Architekt:innen sowie möglicher Betreiber:innen erforderlich. In einem ersten Schritt sind im Zuge von Reallaboren Bedarfe zu identifizieren. Die Beratung und Erstellung von Anpassungskonzepten erfolgt im Rahmen der Klimawandelanpassungsregionen KLAR des Klimafonds.
Federführend: BMK
Mitwirkende: Länder, Gemeinden, FFG
Umsetzung: Reallabore, FTI-Initiative Technologie und Innovation für die klimaneutrale Stadt (TIKS)
Status: begonnen, mittelfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):
Kombination PV und Landwirtschaft
Der Ausbau erneuerbarer Energien geht mit einem massiven Flächenbedarf und somit einer steigernden Nutzungskonkurrenz um die begrenzte Ressource „Boden“ einher. Um möglichst viele produktive Flächen für die Produktion, aber auch für Biodiversität, Naturschutz, Erholungszwecke und Tourismus frei zu halten, sollte der PV-Ausbau prioritär auf bereits versiegelten Flächen wie Dach- und Parkflächen oder Deponie-Flächen erfolgen. Während PV-Freiflächenanlagen zur Flächenversiegelung führen und ausschließlich Erneuerbare Energie liefern, kann durch die Umsetzung von AGRI-PV eine landwirtschaftliche Fläche doppelt genutzt werden; und zwar sowohl für die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, als auch erneuerbare Energie. Durch diese sinnvolle Doppelnutzung kann somit Flächenverbrauch reduziert und der Nutzungskonkurrenz um Flächen entgegengetreten werden. Der Erhalt produktiver Flächen für die landwirtschaftliche Produktion ist insbesondere vor dem Hintergrund der Lebensmittelversorgungssicherheit sowie den fortschreitenden Auswirkungen des Klimawandels auf die Bodenfruchtbarkeit und das Bodenpotential zunehmend von Bedeutung. Konzepte, bei denen AGRI-PV-Anlagen als Schattenspender für geeignete Kulturen oder Schutzeinrichtungen vor Hagel oder Frost dienen und die Resilienz gegen die Folgen des Klimawandels erhöhen, werden bereits ausgearbeitet bzw. in internationalen Forschungsprojekten untersucht. Hier wird für die kommenden Jahre noch weiterer Forschungsbedarf gesehen. Im Erneuerbaren Ausbau Gesetz, beziehungsweise in den darauf aufbauenden Verordnungen wurden bereits Ansätze für AGRI-PV im Sinne einer nachhaltigen, sinnvollen Flächennutzung gesetzt.
Federführend: BMK
Mitwirkende: Länder, BML
Umsetzung: EAG
Status: begonnen, kurzfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):
Nachnutzung von Gewerbe- und Industriebrachen
Die Flächeninanspruchnahme in Österreich liegt aktuell bei täglich circa 12 Hektar pro Tag und muss jedenfalls reduziert werden. Die Nachnutzung von Gewerbe- und Industriebrachen entlastet den Siedlungsdruck und reduziert den Verbrauch wertvollen Agrarlandes. Von Seiten des BMK werden mehrere Initiativen gesetzt. Einerseits bildet der Brachflächen-Dialog eine Plattform für den Wissensaustausch und Best-Practice Beispiele. Andererseits wurde die Umweltförderungsschiene Flächenrecycling geschaffen. Ziel ist die Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Wiedernutzung von nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten in Ortskernen. Es gibt aber auch Gewerbe- und Industriebrachen, welche sich keiner wirtschaftlichen Nachnutzung mehr eignen. Bei fachgerechten und effizienten Rückbau (Stichwort: Urban Mining) können diese Plätze auch wichtige ökologische Trittsteine oder zusätzliche Biotope darstellen.
Federführend: BMK
Mitwirkende: Länder, Gemeinden, Unternehmen
Umsetzung: UFG, ÖARP, NextGenerationEU
Status: begonnen, langfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):
Renaturierung von gefährdeten Ökosystemen
Mit dem Biodiversitätsfonds legt das österreichische Klimaschutzministerium eine Förderungsschiene, die wesentlich zur Erreichung der österreichischen Biodiversitäts-Ziele beiträgt. Darüber hinaus versteht sich der mit 80 Millionen Euro dotierte Biodiversitätsfonds auch als Ergänzung zu den Maßnahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union und des Waldfonds. In eigenen Ausschreibungen werden Projekte zur Wiederherstellung und zum Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume unterstützt.
Federführend: BMK
Mitwirkende: Unternehmen, Lokale-Partner
Umsetzung: Biodiversitätsfonds
Status: langfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):