Maßnahmen
Bedarfsgerechte Bestellung im Lebensmittelhandel forcieren
Durch eine eingehende betriebliche Auseinandersetzung mit den Ursachen für das systematische Überangebot und Optimierung der Prozesse hinsichtlich Bestellvorgang und Logistik sollen die Überschüsse reduziert werden. Darüber hinaus sind die preisreduzierte Abgabe an die Konsument:innen gegen Ladenschluss oder eine kostenlose Weitergabe an soziale Einrichtungen weitere effektive Maßnahmen, um die Zielvorgabe, bis 2025 zumindest 30 % und bis 2030 zumindest 50 % der Lebensmittelabfälle zu vermeiden (bezogen auf das Referenzjahr 2020), zu erfüllen. 2020 wurden insgesamt rund 84.300 Tonnen Lebensmittelabfälle vom Handel entsorgt, wobei rund 70.800 Tonnen davon den vermeidbaren Lebensmittelabfällen zuzurechnen waren. Rund 20.000 Tonnengenussfähige Lebensmittel wurden an soziale Einrichtungen weitergegeben und weitere rund 10.000 Tonnen als Futtermittel oder für die Futtermittelerzeugung weitergegeben. Mit der Umsetzung des Aktionsprogramms „Lebensmittel sind kostbar!“ soll diese Zielsetzung realisiert werden.
Federführend: BMK
Mitwirkende: Länder, WKO, Unternehmen
Umsetzung: Ökonomische/wirtschaftliche Maßnahmen
Status: begonnen, kurzfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):
Primärerzeugung
Die größte Herausforderung liegt in der Umsetzung einer bedarfsgerechten Produktion, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und den enormen Abhängigkeiten von externen Einflüssen (wie Witterungsbedingungen, Ernteausfälle) keineswegs trivial ist. Es ist zur Abbildung der jährlichen Schwankungen eine Verbesserung der Datenlage anzustreben. Wesentlich ist auch die Verankerung der Thematik bei der Ausbildung und den Beratungsangeboten einschlägiger Bildungseinrichtungen mit der Blickrichtung auf vorbeugende Maßnahmen und durch rechtzeitige Monitorings- und Prognosen Informationen betreffend relevante Krankheiten und Schädlinge (Pflanzenschutz-Warndienste) – „integrierten Produktion“. Die Rolle der unlauteren Geschäftspraktiken ist mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) zu beleuchten wie u.a. die einseitigen Änderungen von Lieferbedingungen, kurzfristige Stornierungen verderblicher Lebensmittel. Für das Referenzjahr 2020 wurden die Abfalldaten bei der Primärerzeugung entsprechend dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 erhoben. Insgesamt fielen 2020 rund 13.900 Tonnen (vermeidbare und nicht vermeidbare) Lebensmittelabfälle in der Primärproduktion an. Mit der Umsetzung des Aktionsprogramms „Lebensmittel sind kostbar!“ soll diese Zielsetzung realisiert werden.
Federführend: BMK
Mitwirkende: BML, LKÖ
Umsetzung: Bewusstseinsbildung
Status: begonnen, mittelfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):
Verarbeitung und Herstellung
Ein wesentlicher Fokus ist auf die verstärkte überbetriebliche Vernetzung zu legen. Eine bedarfsgerechtere Produktion bzw. die Weiterverarbeitung und Rückführung von Reststoffen, Produkten und Überschüssen in den Produktionskreislauf (z. B. aussortierte einwandfreie Ware) soll durch überbetriebliche Kooperationen verstärkt erfolgen. Ähnlich wie bereits in anderen Sektoren sollen freiwillige Vereinbarungen etabliert werden. Für das Referenzjahr 2020 wurden die Abfalldaten entsprechend dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 erhoben. Rund 173.700 Tonnen (vermeidbare und nicht vermeidbare) Lebensmittelabfälle waren im Rahmen der Verarbeitung und Herstellung zu verzeichnen. Bis 2025 soll eine Reduktion der Lebensmittelabfälle bei der Be- und Verarbeitung um zumindest 10 % und bis 2030 um zumindest 20 % erreicht werden. Mit der Umsetzung des Aktionsprogramms „Lebensmittel sind kostbar!“ soll diese Zielsetzung realisiert werden.
Federführend: BMK
Mitwirkende: Unternehmen, WKO
Umsetzung: Bewusstseinsbildung
Status: begonnen, mittelfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):